Zweck der Stiftung ist die Förderung musischer Bildung. Er wird verwirklicht insbesondere durch:
Finanzielle Zuwendungen an Jugendliche, Erwachsene und Familien, um ihnen die Teilnahme an Seminaren und Tagungen der Musischen Gesellschaft e. V. oder an musischen Veranstaltungen der Akademie
Burg Fürsteneck zu ermöglichen.
Finanzierung der Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Musischen Gesellschaft e. V. bei Veranstaltungen satzungsgemäßer Zielsetzung.
Sonstige projektbezogene, finanzielle Unterstützung der Musischen Gesellschaft e. V. oder musischer Projekte der Akademie Burg Fürsteneck.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung werden vollständig zur Erfüllung des Stiftungszwecks
verwendet. Die Verwaltung der Stiftung erfolgt ehrenamtlich.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie unterliegt der staatlichen Aufsicht durch das
Regierungspräsidium Darmstadt.
Es gibt drei Stiftungsorgane:
Die Versammlung der Stifterinnen und Stifter wählt den Vorstand und beschließt Stiftungszwecke und Verfassung.
Der Vorstand besteht aus drei Personen. Er verwaltet und vertritt die Stiftung und legt darüber der Versammlung jährlich Rechenschaft ab.
Das Kuratorium wird von der Versammlung berufen. Es berät den Vorstand bei der Verwendung der Mittel und soll den Stifterkreis erweitern sowie Zustiftungen und Zuwendungen
einwerben.
Sitz der Stiftung ist Usingen (Taunus).